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Komplex 5: Exekutive

Das Rechtssystem kennt zwei wichtige, voneinander unabhängige Behörden: Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die die Mauer des Schweigens der ehemaligen DDR abbaut, und die Verfassungsschutzbehörde des Bundes, die viele Papier-Seiten füllt. Hiervon soll hier einmal berichtet werden...

Die Exekutive ist nun also nicht bemüht die bestehenden, unzureichenden Gesetze wenigstens unter Berücksichtigung ihrer eigentlichen von der jeweiligen Verfassung vorgeschriebenen Aufgabe durchzusetzen, sondern erlaubt sich diverse unverschämt widersprüchliche Angewohnheiten mit entsetzlich menschenverachtendem Charakter, was sich in folgenden Fallbeispielen höchstrichterlich befestigt und unwiderlegbar zeigt:

  1. Daschner ./. Gäfgen:
    Während nach dem Geständnis der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2003 im statistischen Mittel tagtäglich mindestens ein unschuldiger bis schuldunfähiger Patient einer Elektro-Schock-Einzelbehandlung mit bis zu 480V~ und etwa 900mA mit Strompfad im Großhirn unterzogen wird, und während ein unschuldiger, flüchtender, des Bankraubes mit Geiselnahme Verdächtiger noch vor seiner Verurteilung mit seiner Tötung durch einen Polizisten rechnen muss (finaler Rettungsschuss), hat aber einer, den der Staat mit Recht der erpresserischen Gefährdung des Überlebens eines unschuldigen Kindes, das er nach eigenem Geständnis voller Heimtücke mit einem auf wenige Stunden begrenzten Sauerstoff-Vorrat im Wald vergraben hat, beschuldigen darf, keinerlei gewaltsame Behandlung zu erwarten.

    Gleichzeitig wird hier deutlich, dass einer manchmal also nur zu behaupten braucht, er sei durch sein Gewissen gezwungen worden, eine schwere Straftat mit besonderer Schwere der Schuld zu begehen, nachdem er selbst aber Jahre-lang amüsiert dem irrsinnigen Treiben des Publikums ansonsten Pflicht-vergessen und illegal tatenlos zugesehen und es so auch zu verantworten hat, um straffrei auszugehen (während andere mit ähnlicher Stellungnahme für Jahrzehnte in psychiatrischen Anstalten verschwinden und/oder forensisch entweidet und/oder ebenso vergiftet enden).

    Es verwundert dann auch nicht mehr, dass «Daschner ihm sein Schwippsschwager», der doch tatsächlich insinuiert, unterbelichtete «Kampfsportler» sollten verführt werden, Geisteskranken Schmerzen zuzufügen, was der Staat sodann als erfolgreiche Strafverfolgung darstellen solle, auch Beamter respektive Pensionär ist, wobei der von Perfesser Erb, der Kontakte zu entschiedenen Gegnern des §175 StGB haben dürfte (wenn er denn wollte), auch noch Rückendeckung bekömmt.

    Dass die Täterschaft des nunmehr traumatisierten Gefolterten nicht mehr glaubhaft durch seine ganzen Geständnisse nachweisbar ist, führt regelmäßig zum Freispruch oder zur frühzeitigen Einstellung des Verfahrens, wenn der Staatsanwalt nämlich gar keine Beweise für die angeklagte Tat hat (weswegen überhaupt erst die Anwendung der Folter in Erwägung gezogen wurde; ersichtlich können Blutspuren auch bei ziemlich legalen Spielen entstehen und eine nach der Verurteilung festgestellte psychische Störung ist jedenfalls kein Schuldbeweis).

  2. Church of Scientology -CÖS- ./. F.Rep.GERM/Heinemann/Caberta:
    Hier ist folgendes sofort auffällig:
    1. Die F.Rep.GERM verdächtigt die CÖS unter anderem Lager, in denen die CÖS Menschenrechtsverbrechen begehen werde, errichten zu wollen, und veröffentlicht diesen Verdacht im Jahr 1992 im öffentlichen Fernsehen. Für diesen Verdacht gibt es bis heute keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkt. Daher werden vereinzelte Zeugen gegen die CÖS angeführt, die auch noch wenigstens einer Gehirnwäsche unterzogen worden sein sollen, und die dann mit Berichten über lächerliche Geringfügigkeiten aufwarten, und Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann auch noch falsch interpretiert (so ist etwa die stilistisch interessante Konstruktion „Man kann bei Nacht und Nebel X tun oder man macht lieber das, was ich die ganze Zeit schon vorschlage.“ eher genau -besonders im Gesamtzusammenhang- dahingehend zu verstehen, dass die CÖS «X» zu vermeiden wünscht).

      Bei der ganzen juristischen Qualifikation, die der Staat für seine Zwecke gebraucht, lässt dies nur den Schluss zu, dass die F.Rep.GERM der Ideologie anhängt, Menschen müssen wie seit eh und je roher Gewalt ausgesetzt sein, so dass die von der CÖS geforderte Abschaffung der Folter-Institution der F.Rep.GERM (sprich: Psychiatrie/Onkologie) nur zu der Errichtung einer neuen Folter-Institution führen werde.

      Hier entblößt sich die F.Rep.GERM also gleich mehrfach in ganz deutlicher und vielsagender Weise, was die auch durch die vielen keineswegs charakteristischen und teilweise auch noch falschen Nachrichten bezüglich der CÖS nicht wirklich verbergen kann.

    2. Zu dem RA Heinemann lässt sich sagen, dass er nicht nur Kontakte zu gewinnsüchtigen Personen hatte (nach populären Statistiken über nicht mehr als sechs Mitmenschen), sondern auch den üblen Charakter der Psychiatrie zu leugnen versucht und auch von Kollegen (etwa Prof. em. Dr. iur. Martin Kriele (Univ. Mainz)) scharf kritisiert wird.

      Hier ist nicht nur zu bestaunen, dass die F.Rep.GERM den Heinemann nicht aufhält, sondern auch noch finanziell trotz aller gesetzlicher Verbote fördert oder förderte.

    Es ist aber auch auffällig, dass die CÖS heute unbedingt den Tat-Ausführenden für die Tat-Folgen verantwortlich machen will (Freedom Mag. Vol 27i6), obwohl die CÖS noch in den 1950er Jahren von Menschen schrieb, die aufgrund zuvor erlittener Schäden aufgrund Fisch-typischer Denkmuster handeln, also für ernsthaft Denkende wegen mangelhafter Steuerungsfähigkeit unverantwortlich sind („weißer Hai wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe angeklagt...“). Der ganzen staatlich organisierten „Kritik“, die einem alten Spruch aus der Werbe-Industrie zufolge als Werbung zu werten ist, solange der Name richtig genannt wird, „zum Trotz“ entfaltet die CÖS also ihre immer volkstümlicheren Aktivitäten, ohne dass die Serie von abscheulichen Gewaltverbrechen begangen von schwerst psychisch Kranken abbricht (aber zum Glück vertritt der volkstümliche Rechtsanwalt Krechel einige der Opfer...). Konsequenter Weise ist dann auch die Absicht der CÖS, den Täter die Schäden seiner Tat „wiedergutmachen“ zu lassen, widersinnig, da ersichtlich der Täter nach der schädlichen Tat nicht mehr arbeiten kann als zuvor (Urlaubskürzungen führen gerade auch langfristig zu weiteren Schäden; auch eine geänderte Verwendung des Arbeitseinkommens bleibt nicht ohne weitere Schäden an der persönlichen Produktivität und damit am Fortschritt); konkordant wird jeder Schaden die Entwicklung der Menschheit aufhalten, so dass Vorbeugung die einzige Möglichkeit ist, die Leistungsfähigkeit zu verbessern (zum Beispiel: Airbags, Dächer, Stahlkappen, Handschuhe, Sturzhelme, Kugel-sichere Westen).

  3. Allgemein wird angenommen, dass es wirksame Psychotechniken gibt. Die werden dann zum Beispiel Psychotherapie genannt und recht hochpreisig bei Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen verkauft. Im übrigen glauben die Staatsanwaltschaften jedoch nicht an die Existenz von Psychotechniken, so dass diesbezüglich zumindest die Exekutive den Verbrechern Tür und Tor offenhält.

    Während zum Beispiel die Nötigung de iure strafrechtliche Konsequenzen zu haben hat, kann die „Mutter“ und deren Freunde aber Kinder und hilflose Psychiatrie-Patienten dermaßen durch verlogene Erziehung und sonstige Lügen in Ausweg-lose Situationen treiben, dass die lieber tot wären, als diesem wahnsinnigen Zwangs-System noch weiter ausgesetzt zu sein, ohne Strafverfolgung trotz vorliegender Strafanzeigen befürchten zu müssen (gleichzeitig aber werden Haftstrafen plötzlich vervielfacht, was dann den bemerkenswerten Nebeneffekt hat, dass man den in Abwesenheit Verurteilten, der sich im Ausland aufhält, durch die ausländischen Behörden ausliefern lassen kann — bemerkenswerter Weise handelte es sich in diesem tatsächlichen Fall jedoch um eine Beratung speziell für Volljährige, die ausdrücklich keine Psychiatrie-Patienten sind, an der der Verurteilte nicht einmal persönlich sondern mehr nur durch seine Bücher und seine Anhänger beteiligt gewesen ist).

  4. Während der Staat allseits damit prahlt, die «Prügelstrafe» abgeschafft zu haben, und aufgrund seines wahnsinnigen Schwachsinns die Mitglieder der Arbeitsgruppe BÜMMS für die wirklichen Zustände in heutigen Haftanstalten zur Verantwortung ziehen will, wird die physische Misshandlung aber nach wie vor in Haftanstalten vollstreckt, wobei sich mehr nur die Schlag-Hilfe hin zum geistesschwachen Drogen-süchtigen Psychiatrie-Opfer verändert hat. Über Quantität und Qualität macht der Staat dabei freilich keine vertrauenswürdigen Angaben («abgeschafft»)...

  5. Seit Jahren lässt die B.Rep.Deut den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ in Köln) vollstrecken, obschon der grob fehlerhaft, Rechts-fremd und unnötig schwülstig festlegt, dass derjenige der ein Rundfunkempfangsgerät für weniger als drei Monate mietet (also jeder, der mit sich selbst oder wenn nötig/gewünscht mit einer seiner Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) gemäß §5 GmbHG einen entsprechend befristeten Mietvertrag abschließt), von der Zahlungspflicht befreit ist, und dass derjenige, der von seinem großzügigen Erbe oder Lottogewinn im zwei-stelligen Millionen-Bereich lebt unter Missachtung des Sozialstaatsprinzip auch nicht zahlungspflichtiger als einer, der von seiner Rente wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung nur Nahrungsmittel, Wohnung und andere Notwendigkeiten zahlen kann, ist.

  6. Seit Jahrzehnten kämpft der Dentist in westlichen Demokratien mit giftigen Fluor-Verbindungen gegen die Karies-Infektion mit mäßigem Erfolg, obwohl bereits in den 1970er Jahren klar wurde, dass die Karies verursachenden Keime mit täglich 5 mal 1g Xylitol-Puder als jeweils 5-minütige Mundspülung getäuscht und ausgehungert werden können (desweiteren fördert es angeblich die Körper-eigenen Zahn-Heilungs-Kräfte und den allgemeinen Knochen-Erhalt und den Kampf gegen andere Infektionen — das alles hört sich vor dem Hintergrund der ganzen Zahnpasta-Werbung und den Verlautbarungen der Dentisten merkwürdig an, aber es finden sich nur Studien (wenn auch nur wenige), die diese uralten Erkenntnisse bestätigen — eine Ausnahme bildet eine Studie der GABA GmbH (Lörrach), in der das Xylitol in ganz anderer Weise als bisher und ohne Erfolg angewendet wurde (nämlich in nahezu homöopathischen Mengen unter das Fluor gemischt)).

  7. Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sich Wärmewiderstände summieren lassen, haben auch viele Neubau-Wohnungen erbärmliche Wärmedämmung, so dass trotz angeblicher globaler Erwärmung in vielen Klimazonen eine Heizung zumindest zeitweise notwendig ist, was in Mietshäusern oft auch noch auf staatliche Anordnung mit etwa 10% Aufschlag für eine Umlage auf die Parteien nach einer oftmals ungerechten, die unter Umständen stark unterschiedlichen Wärmeleitwerte sonderschulbar vernachlässigenden Rechenvorschrift bestraft wird.

Die Exekutive sieht also lieber weg als hin und betreibt oder duldet in dem entsprechenden Stil Ausbildungseinrichtungen, Krankenhäuser und die entscheidenden übrigen Einrichtungen. Um die Katastrophe komplett zu machen, lässt die F.Rep.GERM in im wesentlichen unbegründeten Beschlüssen ihrer Richter, von deren Gesetzestreue die F.Rep.GERM selbst teilweise nicht überzeugt ist, eine unbillige Benachteiligung der Opfer leugnen, wodurch die F.Rep.GERM sich als dermaßen parasitär entpuppt, dass ein Sack Bandwürmer dagegen gar nichts ist.

Es zeigt sich wiederholt überdeutlich, dass die Rechtswissenschaftler selbst es sind, die eine wesentliche Gefahr für den Rechtsstaat darstellen, und dass man sich mit einem Schwall des Mitleids und der Besorgnis fragen muss, wievielen unschuldigen Menschen die den von den Rechtswissenschaftlern selbst aufgestellten Rechtsstaat-lichen Regeln zum Trotz das Leben ruiniert haben.